Podologische Praxis am Rathaus Icking

Den Füßen zuliebe

Herzlich willkommen

Schön, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben. In meiner podologischen Praxis stehen Ihre Fußgesundheit und Ihr Wohlbefinden an erster Stelle. Ich biete Ihnen eine umfassende podologische Betreuung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Podologische Praxis Batic - Fußpflege
Podologische Praxis Batic - Symbol

Podologische Komplexbehandlungen

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Anamnese, Befunderhebung und Beratung

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Fachgerechtes Schneiden der Nägel

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Abtragung von Hornhaut, Schwielen

Behandlung von

  • ✔️ Hühneraugen & Warzen

  • ✔️ Rissigen Fersen & Schrunden (Rhagaden)

  • ✔️ krankhaften Nagelveränderungen

  • ✔️ Roll-, Spalt- und Holznägeln

  • ✔️ Eingewachsenen Nägeln

  • ✔️ Nagel-/ Fußpilzerkrankungen

Hier eine kleine Übersicht

Was ist eigentlich Podologie?

Podologie ist die "nichtärztliche Heilkunde am Fuß".

Ein Podologe übt einen medizinischen Fachberuf aus. Voraussetzung ist eine fundierte podologische Ausbildung. Im Gegensatz zur Fußpflege geht es in der Podologie vorrangig um die Gesundheit der Füße, und nicht um die kosmetische Behandlung.

Die Berufsbezeichnung "Podologe" ist geschützt und bedarf einer behördlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung.

Treten bei Patienten krankhafte Veränderungen am Fuß auf, entscheidet ein Podologe gemeinsam mit Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten, welche Behandlung sinnvoll ist. Ein häufiges Beispiel ist die notwendige podologische Behandlung von Diabetes-Patienten.

Die Arbeit des Podologen ist präventiv, lindernd und heilend.

Heilmittelverordnung

Wann wird eine Heilmittelverordnung (HMV) ausgestellt?

Eine Heilmittelverordnung (HMV) für podologische Behandlungen kann ausgestellt werden, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören das diabetische Fußsyndrom (DF), das durch Nervenschäden oder Durchblutungsstörungen infolge von Diabetes entsteht, sowie Neuropathien (NF), bei denen Schädigungen der Nerven zu Gefühlsstörungen in den Füßen führen. Auch Patientinnen und Patienten mit einem Querschnittsyndrom (QF) können eine Verordnung erhalten. Die Heilmittelverordnung wird in der Regel vom behandelnden Hausarzt ausgestellt. Die notwendige Diagnose kann ausschließlich ein Arzt ausstellen.

Informationen zur HMV –
podologische Komplexbehandlungen

1. Muss ich was Bezahlen bei einer HMV?

Was versteht man unter Zuzahlung und Verordnungsgebühr?

Die Krankenkasse übernimmt 90 % der Behandlungskosten für Podologie.

Sie zahlen eine Zuzahlung von 10 % sowie eine einmalige Gebühr von 10 Euro pro Verordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Wenn Sie eine Befreiung haben, teilen Sie uns dies bitte mit.

2. Wie lange ist eine ausgestellte Verordnung gültig?

Die erste Behandlung sollte innerhalb von 👉 28 Tagen 👈 nach der Ausstellung der Verordnung beginnen. Nach dieser Frist läuft die Verordnung ab und ist nicht mehr gültig.

Eine Heilmittelverordnung kann nicht nachträglich eingereicht werden. Zudem darf die Behandlung nicht vor dem Ausstellungsdatum stattfinden. Viele Arztpraxen können und dürfen das Datum nicht rückwirkend ausstellen. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Datum korrekt ist. Ist die Heilmittelverordnung abgelaufen, können Sie jedoch bei Ihrem Arzt eine neue Verordnung beantragen.

Danke für Ihre Zuverlässigkeit

Das Praxisteam bedankt sich bei allen Patient:innen, die sich bei Terminänderungen frühzeitig melden und die im Falle eines Ausfalles die Rechnung aufrichtig und zeitnah begleichen. Damit ermöglichen Sie Behandlungen nach Plan für Sie und alle Patient:innen unserer Praxis.

Hintergrund: Gemäß § 615 BGB sind wir berechtigt, bei kurzfristigen Absagen (unter 24 Stunden) oder Nichterscheinen ein Ausfallhonorar von aktuell 59,00 Euro zu berechnen. Das kommt in unserer Praxis nur sehr selten vor. 

Wir danken Ihnen!